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   OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11   

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https://dejure.org/2012,32229
OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11 (https://dejure.org/2012,32229)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.10.2012 - 9 UF 91/11 (https://dejure.org/2012,32229)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - 9 UF 91/11 (https://dejure.org/2012,32229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung der Elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung der Elterlichen Sorge auf einen Elternteil allein, weil das Kind durch die Streitereien der Eltern emotional stark belastet wird.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 554
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.03.2011 - XII ZB 407/10

    Sorgerecht - Voraussetzungen für einen Aufenthaltswechsel des Kindes (hier von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11
    Wegen der Einzelheiten wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10) Bezug genommen.

    Wegen der Begründung wird auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16.03.2011, XII ZB 407/10, verwiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2011 (XII ZB 407/10) die Auffassung des 3. Familiensenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts bestätigt, dass der gerichtlich gebilligten Elternvereinbarung vom 06.06.2005 ohne Weiteres eine gemeinsame Sorgeerklärung nach § 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB entnommen werden kann.

    Gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens (BGH, Beschluss vom 16.03.2011, XII ZB 407/10; FamRZ 1990, 392).

  • BGH, 12.12.2007 - XII ZB 158/05

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei völliger Zerrüttung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11
    Eine dem Kindeswohl entsprechende gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt ein Mindestmaß an Übereinstimmung in wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und eine insgesamt tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus (BGH FamRZ 2008, 592).

    Denn nicht schon das Bestehen der Pflicht allein ist dem Kindeswohl dienlich, sondern erst die tatsächliche Erfüllung dieser Pflicht, die sich in der Realität nicht verordnen lässt (BGH, FamRZ 2008, 592 m.w.N.; Johannsen/Henrich/Jaeger, Familienrecht, 5. A., § 1671 BGB Rz. 36c m.w.N.).

  • KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08

    Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung von Eintragungen im Geburtenbuch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11
    Durch Beschluss vom 23.09.2010 (1 W 70/08) hat das Kammergericht Berlin letztinstanzlich entschieden, dass der vorgenommene Eintrag im Geburtenbuch zu berichtigen sei.

    Durch Beschluss vom 23.09.2010 (1 W 70/08) hat das Kammergericht Berlin letztinstanzlich entschieden, dass der vorgenommene Eintrag im Geburtenbuch zu berichtigen sei.

  • AG Potsdam, 04.06.2010 - 43 F 106/09

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für ein Kind wird auf die Mutter übertragen bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11
    Die Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Potsdam vom 4. Juni 2010 - 43 F 106/09 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Anschlussbeschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Potsdam vom 4. Juni 2010 - 43 F 106/09 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

  • BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 66/88

    Übertragung der elterlichen Sorge bei Umzug ins Ausland

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11
    Gewichtige Gesichtspunkte des Kindeswohls sind die Bindungen des Kindes, die Prinzipien der Förderung (Erziehungseignung) und der Kontinuität sowie die Beachtung des Kindeswillens (BGH, Beschluss vom 16.03.2011, XII ZB 407/10; FamRZ 1990, 392).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10

    Übertragung des Sorgerechts auf den Vater allein wegen fehlender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11
    Mit Beschluss vom 23.08.2010 (15 UF 77/10) hat der 3. Familiensenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts der Beschwerde des Vaters stattgegeben und ihm das alleinige Sorgerecht für J... eingeräumt.
  • OLG Brandenburg, 11.04.2014 - 3 UF 50/13

    Elterliche Sorge: Änderung einer gerichtlichen Entscheidung; Übertragung des

    Die sorgerechtlichen Kriterien (wie etwa die Förderungs- und Erziehungseignung der Eltern, die Kontinuität, die Bindungen des Kindes, der Kindeswille) stehen nicht wie Tatbestandsmerkmale kumulativ nebeneinander (vgl. hierzu z. B. KG, FamRZ 2014, 50; OLG Brandenburg, FamRZ 2013, 554).
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